Arbeitszeugnis Führungskraft
5 Tipps, worauf es bei einem Arbeitszeugnis für eine Führungskraft ankommt Das Arbeitszeugnis einer Führungskraft unterscheidet sich von anderen Arbei...
14 Oktober, 2016In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ausscheidende Fach- und Führungskräfte selbst ihr Arbeitszeugnis schreiben dürfen. Gerade in Aufhebungsverträgen wird häufig vereinbart, dass der Mitarbeiter einen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen kann. Von den Arbeitgebern wird dies durchaus begrüßt, weil sie dadurch weniger Arbeit mit der Zeugniserstellung haben.
Grundsätzlich ist es zwar Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis zu formulieren. Nach der Rechtsprechung ist es gleichwohl zulässig, die Formulierungshoheit des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Damit liegt es bei dem Arbeitnehmer darüber zu entscheiden, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will (BAG, Urteil v. 09.09.2011, 3 AZB 35/11) und welche Zeugnisformulierungen er wählt.
Was sich im ersten Moment vorteilhaft anhört, kann sich jedoch hinterher als Nachteil erweisen. Denn manch einer macht dabei Fehler, ohne es zu wissen oder will sich allzu sehr im guten Licht darstellen und trägt dabei zu dicke auf. Einen übertriebenen Entwurf muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren, denn auch die von Ihnen vorgeschlagenen Formulierungen müssen die Grenze der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit berücksichtigen (BAG, Urteil v. 09.09.2011, 3 AZB 35/11). Und schließlich fällt es auch einem zukünftigen Arbeitgeber auf, wenn in jedem Beurteilungssatz nur Superlative verwendet werden. Dies ist übertrieben und wenig glaubwürdig. So ein Zeugnis schadet mehr als, dass es Ihnen nutzt.
Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Arbeitszeugnis einem zukünftigen Arbeitgeber zeigen, der geeignete Kandidat für die zu besetzende Stelle zu sein. Dies erreichen Sie nicht allein mit superlativischen Beurteilungen, sondern nur, wenn im Arbeitszeugnis Ihre individuellen Stärken zum Ausdruck kommen. Mit Ihren Kernkompetenzen, Fähigkeiten und besonderen Erfolgen heben Sie sich von anderen Bewerbern ab.
Mit der Zeugniserstellung erhalten Sie ein individuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Stärken und Kernkompetenzen hervorhebt und dabei glaubwürdig bleibt. Das Zeugnis berücksichtigt zudem auch Ihre angestrebte Führungsposition. In Abstimmung mit Ihnen schreibe ich für Sie Ihr Arbeitszeugnis. Sie erhalten einen fertigen, unterschriftsreifen Zeugnisentwurf:
als Word-Dokument
konkrete Zeugnisformulierungen
individuell
berufsspezifisch
mit besonderen Erfolgen und Kernkompetenzen
Beurteilung der Führungsleistung bei Führungskräften
Zusätzlich erhalten Sie eine persönliche telefonische Rechtsberatung bzw. Nachbesprechung Ihres Zeugnis-Entwurfes und Hinweise zum weiteren Vorgehen oder zur Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag.
550,00 Euro
(inkl. 19% USt,)
In meiner Praxis als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht habe ich unzählige Arbeitszeugnisse für Führungskräfte und Geschäftsführer verbessert und neu erstellt. Ich kenne mich mit den Feinheiten der Zeugnissprache aus und weiß, worauf es bei Arbeitszeugnissen für Führungskräfte und Geschäftsführer ankommt.
Profitieren auch Sie hiervon und lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis schreiben oder verbessern.
Rufen Sie mich gern für eine Zeugniserstellung an oder senden Sie mir eine E-Mail. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten (Name und Anschrift, Telefonnummer für eventuelle Rückfragen) anzugeben.
Sie erhalten von mir umgehend einen Fragebogen, in dem Sie alle wichtigen Angaben, vor allem zu Ihren Aufgaben und Kernkompetenzen, angeben können.
Nachdem Sie mir den Fragebogen zurückgesandt haben, erhalten Sie von mir innerhalb von vier Werktagen den fertigen Zeugnisentwurf.
Anschließend können wir den Zeugnisentwurf telefonisch besprechen und gegebenenfalls etwaige Änderungswünsche berücksichtigen. Ferner besprechen wir, welche Rechte Sie haben, Ihren Zeugnisentwurf gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.
Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Die Zeugniserstellung einschließlich der Rechtsberatung erhalten Sie zum Festpreis. Sollten Sie ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, übernimmt unter Umständen Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten ganz oder zum Teil.
Auf Wunsch setze ich Ihren Anspruch auf ein berichtigtes Arbeitszeugnis gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch und berate Sie, mit welcher Klausel zum Arbeitszeugnis Sie in einem Aufhebungsvertrag vereinbaren sollten.
BASIC-PAKET
Zeugnis-Optimierung
PREMIUM-PAKET
Zeugnis-Erstellung
PLATINUM-PAKET
Rechtsvertretung
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